Arbeitsnehmerüberlassung/Zeitarbeit
Warum Zeitarbeit?
Arbeitsspitzen oder der Ersatz eigener Mitarbeiter, die durch Krankheit, Schangerschaft oder Urlaub ausfallen, sind wohl die häufigsten Gründe, eine Zeitarbeitsfirma zu beauftragen.
Bei der Arbeitnehmerüberlassung überlassen wir unser kaufmännisches Personal für einen bestimmten Zeitraum - bis zu 24 Monate - unseren Kunden aus allen Bereichen zur Verfügung.
Im Arbeitsnehmerüberlassungsgesetz werden zum Schutz unserer Mitarbeiter arbeits- und sozialrechtliche Pflichten geregelt:
- Entrichten aller üblichen Sozialversicherungsbeiträge zur Renten-, Kranken-, Arbeitslosen-, Unfall- und Pflegeversicherung für alle Mitarbeiter(Merkblatt)
- Fortzahlung der Vergütung bei Krankheit, an Feiertagen und im Urlaub (Lohnausfallprinzip/Entgeldfortzahlung)
- Fortzahlung der Vergütung, wenn wir keinen Kundeneinsatz bieten können (Garantiezeiten)
Alle anderen gesetzlichen Schutzbestimmungen für unsere Angestellten wie zum Beispiel Kündigungsschutz, Mutterschutz, Arbeitszeitgesetz etc. gelten natürlich auch.